“Beim Thema Altersvorsorge zeigen die Deutschen großes Desinteresse und erschreckende Wissenslücken” (Demoskopie Allensbach) In seinem Nachrichtendienst für Risiko und Vorsorge Nr. 28/11 beklagt Manfred POWELEIT in einem Artikel mit der Überschrift "Erbärmlich" in Bezug auf das Lebensversicherungsgeschäft deren blamable "Versicherungsdurchdringung in Relation zur Wirtschaftskraft". Die einheimischen LV-Prämien erreichten gerade einmal 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, während es weltweit vier Prozent und in Europa gar 4,5 Prozent wären. Nähme man die 30 umsatzstärksten Lebensversicherungsmärkte der Welt, rangiere die viertstärkste Wirtschaftsnation Deutschland gerade mal auf Platz 18. Versicherungsgesellschaften und Vertrieb lösten kaum das dringend notwendige Versorgungsproblem und sorgten dafür, daß sich Deutschland auf dem Weg zum LV-Entwicklungsland befände. Zumal man sich vor Augen führen muß - wenn man den Zahlen Glauben schenken darf -, daß die heutige Rentnergeneration zu rund 90 Prozent ihre Altersvorsorge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und nur zu etwa zehn Prozent aus weiteren Quellen wie betrieblicher und privater Vorsorge. Dabei kann man durchaus die These vertreten, daß die umlagenfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung mittel- bis langfristig ein Auslaufmodell ist. Mögliche Gründe:
a) höheres Alter (medizinischer Fortschritt, bessere Ernährung, höherer Hygienestandard) b) auf Grund der demographischen Entwicklung:
1. werden weniger auf Grund der demographischen Entwicklung 2. haben kürzere Beitragszeiten (später Beginn der Einzahlung, frühere Rentenphase) 3. zahlen auf Grund der seit ca. 20 Jahre anhaltenden Reallohnsenkung insgesamt geringere Beträge in die gesetzlichen Kassen 4. anhaltende/steigende Arbeitslosigkeit bzw. sinkende Zahl der Erwerbstätigen:
- 1960: 30 Rentner/100 Beitragszahler - 2000: 55 Rentner/100 Beitragszahler - 2020: 74 Rentner/100 Beitragszahler - 2040: 102 Rentner/100 Beitragszahler
- konstante Bevölkerung: bis 2050 jährlich 324.000 Einwanderer - konstantes Arbeitskräftepotential: 458.000 - für kontantes Rentner-/Erwerbstätigenverhältnis: 3.400.000 (!) - aktuelle Zuwanderungsrate: 219.000
Ein Gegenargument lautet, daß die Finanzierung des Umlageverfahrens ja auf der Lohnquote beruht, und so lange sich diese - auch bei sinkender Bevölkerungszahl - weiterhin erhöht, wäre alles in Butter. Weiterhin könnte ja noch die Bezugsbasis der Beitragszahler vergrößert werden: Selbständige, Besserverdienende, Beamte sollen zu zahlenden Zwangsmitgliedern herangezogen werden, oder man erhöht die RV-Beitragsbemessungsgrenzen. Oder man erhöht die Beiträge und/oder senkt das Rentenniveau. Oder man akzeptiert eine Latte von Kürzungen und Einschränkungen:
Vor diesem Hintergrund beauftragte Bundeskanzlerin Angela MERKEL im Jahre 2003 die sogenannte HERZOG-Kommission, um Vorschläge zur Stabilisierung der umlagefinanzieren deutschen Sozialversicherungssystem zu erarbeiten. Einige Beispiele aus seinem Bericht:
- heute: 26 Jahre - künftig: 37 Jahre
2004: 3 % p. a. 2015: 1 % p. a. 2030: 0 % p. a. 2040: 80 % der eingezahlten Beiträge Pessimistischen Schätzungen, die davon ausgehen, daß künftige Rentnergenerationen durchschnittlich rund die Hälfte ihrer Altersbezüge aus privater Vorsorge bestreiten müssen, soll der gewohnte Lebensstandard gehalten werden, sind daher gar nicht so abwegig. Zumal man ja auch noch den gerne verdrängten Effekt der Inflation berücksichtigen muß. Des weiteren sollte man sich den Paradigmenwechsel in der deutschen Rentenpolitik vor Augen halten: a) Bisher war es Aufgabe der Politik, die entsprechenden Mittel für ein vorgegebenes Leistungsniveau bereit zu stellen. b) Nunmehr sollen sich die Leistungen an den Einnahmen orientieren (Rentenanpassungen durch den sogenannten “Nachhaltigkeitsfaktor” = eine Veränderung im Verhältnis Beitragszahler/Rentenempfänger wirkt sich in der Anpassungsdynamik der Renten an die Lohnentwicklung aus) c) Das Ziel einer Sicherung des Lebensstandards im Alter allein durch die gesetzliche Rente wurde aufgegeben. d) Wille des Gesetzgebers: Künftig soll eine Mischung aus gesetzlicher Rente sowie ergänzender privater und betrieblicher Vorsorge an das Einkommensniveau der früheren Erwerbsphase anzuknüpfen e) Derzeitige mit Sozialabgaben belastete Standard-Rente vor Steuern = 53 Prozent des Bruttolohnes; in 2030 = ca. 43 Prozent; um dieses Niveau zu sichern, ist eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 unvermeidlich Der Gesetzgeber hat daher seine Vorstellungen seit 01.01.2005 im Alterseinkünftegesetz (AEG) formuliert (vorher in 2002 bereits im Altersvermögensgesetz/Altersvermögensergänzungsgesetz), um die Altersvorsorge in Deutschland damit neu geregelt, beispielsweise indem ...
Mit Urteil vom 06.03.2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundgesetzwidrig ist (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3,1), beauftragte die damalige Bundesregierung Professor Bert RÜRUP von der TU Darmstadt mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für ein neue einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz basiert weitgehend auf dem Vorschlägen der nach ihm genannten Rürup-Kommission. Hinsichtlich der Lösungswege für eine zusätzliche/ergänzende private Altersvorsorge muß man sich seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AEG) am sogenannten Drei-Schichten-Modell (in Ablösung des bisherigen Drei-Säulen-Modells) orientieren. Es unterteilt die jeweiligen Vorsorgeprodukte entsprechend der steuerlichen Behandlung von Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge in:
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